Die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha wurde in 1998 als Stiftung für Kultur, Wissenschaft und Soziales der Kreissparkasse Gotha gegründet und mit einem Stiftungskapital in Höhe von 1,0 Mio. DM (511.291,88 Euro) ausgestattet. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gotha. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Im Jahr 2008 erfolgte eine Änderung der Stiftungssatzung. Dabei wurden die Stiftungszwecke erheblich ausgeweitet und der Name in Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha geändert.
Stiftungszweck der Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha ist die Förderung gemeinnütziger Anliegen im Sinne der Stiftungsverfassung im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Gotha und damit im gesamten Landkreis Gotha.
Nach der aktuellen Satzung der Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha können folgende Förderzwecke unterstützt werden:
Von der Stiftung können viele gemeinnützige Vereine, Institutionen, Verbände und Projekte profitieren, die einen der oben aufgeführten Zwecke verfolgen. Grundlage der Förderung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit. Gefördert werden können ausschließlich gemeinnützige Anliegen im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Gotha, d.h. im Landkreis Gotha. Dies bedeutet, dass die Erträge der Stiftung gezielt wieder den Menschen im Landkreis Gotha zu Gute kommen. Projekte außerhalb des Landkreises Gotha können nicht berücksichtigt werden.
In fast jedem Verein, Verband, jeder Initiative sowie Selbsthilfe- und Projektgruppe gibt es Menschen, die als Mitglieder ehrenamtliche Aufgaben übernehmen. Die Vereine leben unter anderem von diesen ehrenamtlichen Helfern, ohne deren Engagement die Arbeit vieler Vereine meistens nicht möglich wäre. Vielerorts wird das nachlassende ehrenamtliche Engagement beklagt. Immer seltener besteht die Bereitschaft, Zeit und Energie für die Gemeinschaft zu opfern, da den ehrenamtlichen, freiwilligen Helfern oft zu wenig Anerkennung zu Gute kommt.
Die Regionalstiftung möchte mit diesem Preis die Stärkung des Ehrenamtes fördern und unterstützen. Es ist das Ziel, die Vorbildwirkung von Frauen und Männern in ihrem ehrenamtlichen Engagement herauszustellen.
Mit der Verleihung dieses Ehrenamtspreises sollen die Menschen in der Region motiviert und ermutigt werden, sich aktiv am Gemeinwohl im Landkreis Gotha zu beteiligen.
Unter dem Motto „Wir suchen außergewöhnliche ehrenamtliche Helfer, die sich aktiv in der Region engagieren“, bietet die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha den Vereinen im Landkreis Gotha die Möglichkeit, hierfür geeignete Personen vorzuschlagen. Der Preis wird gleichberechtigt jeweils an eine Frau und einen Mann verliehen.
Leider können wir Ihnen aktuell keinen Termin der nächsten Ausschreibung für den Ehrenamtspreis - "Aktiv für uns in der Region" nennen. Sobald eine Ausschreibung erfolgt, finden Sie diese hier an gewohnter Stelle und werden selbstverständlich über die lokale Presse informiert.
Sie kennen ein Kind oder einen Jugendlichen mit besonderen Begabungen? Ein Talent, welches sich bereits entfaltet hat? Ein Junge oder ein Mädchen mit besonderen Fähigkeiten, die unbedingt weiterentwickelt werden sollten?
Dann nehmen Sie sich die Zeit, dies der Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha mitzuteilen.
Der Nachwuchsförderpreis wird insbesondere für herausragende Leistungen auf dem Gebiet des Sports, der Kunst oder um außerschulischen Bereich verliehen. Und er hat ganz sicher nicht nur symbolischen Charakter: Der oder die Preisträger erhalten ein Preisgeld in Höhe von 1500 Euro.
Leider können wir Ihnen aktuell keinen Termin der nächsten Ausschreibung für den Nachwuchsförderpreis - "Unser Talent in der Region" nennen. Sobald eine Ausschreibung erfolgt, finden Sie diese hier an gewohnter Stelle und werden selbstverständlich über die lokale Presse informiert.
Die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha fördert die vielfältigsten Anliegen, so unter anderem auch Projekte mit denkmalpflegerischem Hintergrund. Mit dieser Initiative wird speziell Kirchgemeinden bzw. deren Fördervereinen die Möglichkeit gegeben, für ein Großprojekt eine Förderung durch die Regionalstiftung zu erhalten.
Ausführliche schriftliche Beschreibung des Projektes mit Erläuterung. Hierbei kann es sich auch um eine mehrjährige Maßnahme handeln. Kostenvoranschläge, Fotos (wenn vorhanden), Bauzeichnungen, Schreiben der Denkmalbehörde o. ä. bitte beifügen.
Förder- bzw. Finanzierungsplan (für den Zeitraum der Maßnahme) - Hierbei ist zu beachten, dass der Antragsteller einen Eigenanteil erbringt.
Alle Kirchgemeinden bzw. dazugehörige Fördervereine aus dem Landkreis Gotha können einen Antrag auf Förderung einreichen.
Eine Jury, die aus den Mitgliedern des Stiftungsvorstandes und des Stiftungsrates besteht, wird die eingereichten Vorschläge bewerten und anschließend in einer Gremiumssitzung eine Auswahl treffen. Die Kirchgemeinde/die Kirchgemeinden, die die Fördermittel für ihr Projekt erhält/erhalten, wird/werden nach dieser Sitzung über die Entscheidung informiert.
Bezüglich einer erneuten Ausschreibung können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.
Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha
Lutherstraße 2-4
99867 Gotha
Telefon: 03621 221-41300
E-Mail: stiftung@ksk-gotha.de